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Drei Antworten von … Steffen Ehlert, Geschäftsführer der BES(T) Personal & Dienstleistung GmbH

Die Forschungszulage auf hoher See. Wie die Steuerliche Forschungsförderung bei der Entwicklung eines E-Tretboots geholfen hat, erklärt der Geschäftsführer der BES(T) Personal & Dienstleistung GmbH, Steffen Ehlert.

Wie stärkt die steuerliche Forschungsförderung die Forschung und Entwicklung Ihres Unternehmens?

Mit unserem batterieunterstützten Tretboot „Seacycler“ haben wir ein vollkommen neuartiges Verkehrsmittel für die Wasserwege geschaffen. Wir haben uns dabei das Ziel gesetzt, zum einen ein attraktives Fortbewegungsmittel mit Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft zu schaffen. Zum anderen soll dieses auch einfach schnell sein und Spaß machen ­– bis zu 20 Knoten, etwa 37 km/h, sind möglich. Die Entwicklung eines solchen E-Bootes klingt im ersten Moment vielleicht simpel. Tatsächlich sind aber eine Menge unterschiedlicher Faktoren zu beachten. Beispielsweise der Trittwiderstand. Bei einem Boot trifft der Motor auf ganz andere Belastungen und Anforderungen als bspw. ein E-Antrieb eines Elektrofahrrads.

Hinzu kommt, dass meine Haupterfahrung darin besteht, einen Werkvertragler eines großen Yachtbauers in der Segelbootindustrie zu leiten. So eine gänzlich neue Entwicklung ist für mich keineswegs alltäglich. Dieser Schritt war nur in Kooperation mit der RWTH Aachen möglich. Die Forschungszulage war schließlich ein entscheidender Anreiz, sich dieser Herausforderung auch finanziell zu stellen.


Das Antragsverfahren für die Forschungszulage soll Unternehmen eine möglichst einfache und unbürokratische Antragsstellung ermöglichen. Was sind Ihre Erfahrungen aus der Praxis?

Das Antragsverfahren wirkte im ersten Moment komplex, doch nach genauerer Auseinandersetzung empfanden wir es als logisch und gut zu händeln. Insbesondere die begrenzte Zeichenzahl war zunächst herausfordernd. Im Endeffekt hilft die Begrenzung aber auch uns als Unternehmen, sich in der Vorhabensbeschreibung auf das Wesentliche zu konzentrieren. Aus anderen Antragsverfahren für Fördermittel kenne ich es, dass man einen persönlichen Ansprechpartner hat. Das gibt es bei der BSFZ nicht. Die Kommunikation über die Nachforderungen funktioniert jedoch auch gut. Auf diese Weise konnten wir unser Vorhaben richtig darstellen, sodass uns bescheinigt wurde, dass wir Forschung und Entwicklung betreiben.

Einen weiteren Umstand, den man bedenken muss, ist die Dokumentation der Arbeitsstunden. Für uns war dies relativ einfach, weil wir nur in unsere eigene Dokumentation reingreifen mussten. Hierbei helfen also klare Prozessstrukturen im Unternehmen. Den letzten Antragsschritt beim Finanzamt habe ich dann im Anschluss an meinen Steuerberater abgegeben.


Jetzt haben Sie alles durchlaufen, bereits zum zweiten Mal – ein Fazit, wie war der Prozess und würden Sie es wieder tun?

Der gesamte Prozess, begonnen beim ersten Antragsschritt bei der BSFZ, hat gut funktioniert. Die Forschungszulage hat es uns ermöglicht, wichtige finanzielle Ressourcen für unsere Projekte zu erhalten. Deshalb: Wenn noch mal ein Entwicklungsprozess wie unser E-Tretboot  ansteht, würden wir die Zulage wieder beantragen.