Die Forschungszulage auf einen Blick
Neu hier? Die Forschungszulage auf einen Blick
WAS IST DIE FORSCHUNGSZULAGE?
Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
Auf einen Blick
FÜR WEN?
Egal ob KMU, Start-up oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
WIE?
Das Antragsverfahren ist vollständig digital.
Zwei Schritte zur Begünstigung:
WANN?
Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens
- zu jeder Zeit möglich: vor, während, oder nach Abschluss des Vorhabens
- aber immer vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
- bis zu vier Jahre nach jedem Wirtschaftsjahr, in dem förderfähiger Aufwand entstanden ist (unabhängig vom Stand des FuE-Vorhabens)
WIE VIEL?
- eigenbetriebliche Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten
- Kosten der Auftragsforschung (davon bis zu
70 % förderfähig) - Eigenleistungen von Einzelunternehmern: Bis zu 70 € pro Std. bei max. 40 Std. pro Woche
- Sachkosten
FZul = 25 % (KMU: 35 %) der Summe der förderfähigen Aufwendungen, aktuell bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr.
Festsetzung der FZul erfolgt durch das Finanzamt.