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Einfache Antragstellung ohne externe Unterstützung

Die Entscheidung, ob externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden oder nicht, obliegt selbstverständlich dem Antragstellenden.

Der Antrag auf die Bescheinigung zur Steuerlichen Forschungszulage wurde allerdings bewusst einfach gestaltet und klar strukturiert, damit jedes Unternehmen die Bearbeitung auch ohne externe Hilfe eigenständig und mit geringem Zeit- und Kostenaufwand erledigen kann.

Im Zweifelsfall gibt es zu jedem Abschnitt des Antrags ein umfassendes Hilfsangebot.

Sollte eine externe Person (oder externes Unternehmen) gegen Entgelt an der Antragstellung beratend mitwirken, so ist dies im Antrag verbindlich zu benennen. Die erforderlichen Angaben beziehen sich auf den Vor- und Zunamen des Beratenden, den Namen des beratenden Unternehmens mit Rechtsform sowie die vollständige Adresse des Firmensitzes. 

Für Antragstellende, die sich für eine externe Beratung entscheiden, empfiehlt die BSFZ dringend, dass für die Antragstellung benötigte Elster-Zertifikat nicht aus der Hand zu geben. Die Rolle als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter im Antragsportal sollte befugten Mitarbeitenden des Antragstellenden vorbehalten sein.

Wurde die Antragsbearbeitung einer externen Person übertragen, empfiehlt die BSFZ dem Antragstellenden, die Einträge unbedingt gründlich und kritisch zu überprüfen. Denn einzig der Antragstellende ist für den Inhalt des Antrags verantwortlich, dessen Richtigkeit er mit der Beantragung bestätigt.

Falsche Angaben im Antrag können eventuell strafrechtlich relevant sein und werden gegebenenfalls von der BSFZ zur Anzeige gebracht.

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