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Forschung und Entwicklung im Rampenlicht

Das BSFZ-Siegel ist ein Beleg für unternehmerische Innovationskompetenz. Denn die BSFZ vergibt das Siegel nur an Unternehmen, die Förderung durch die Forschungszulage beanspruchen dürfen. Das dürfen sie, wenn die BSFZ bestätigt, dass sie forschen und entwickeln.

Die BSFZ vergibt das Siegel in zwei Varianten: eines für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) eigenbetrieblich durchführen und eines für die Unternehmen, die ihr Innovationsnetzwerk nutzen, um ihre FuE vollständig in Auftrag zu geben.

Das BSFZ-Siegel

Profitieren von der Forschungszulage

  • Gefördert werden 25 % der Summe der förderfähigen Aufwendungen (KMU 35 %), aktuell bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr.. Die Festsetzung dieser Forschungszulage erfolgt durch das zuständige Finanzamt. 
     
  • Egal ob KMU, Start-up oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren. 
     
  • Um die Forschungszulage erhalten zu können, ist eine positive Bescheinigung der BSFZ erforderlich. 
     
  • Das gesamte Antragsverfahren ist einfach, unbürokratisch und digital
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