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Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt.

Ob ein FuE-Vorhaben gemäß den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Wirtschaftsgüter sind Teil der förderfähigen Aufwendungen

Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumschancengesetz Teil der förderfähigen Aufwendungen der Forschungszulage. Damit können Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in der Forschungszulage angerechnet werden.

Einfache Antragstellung ohne externe Unterstützung

Der Antrag auf die Bescheinigung zur Steuerlichen Forschungszulage wurde bewusst einfach gestaltet und klar strukturiert, damit jedes Unternehmen die Bearbeitung auch ohne externe Hilfe eigenständig und mit geringem Zeit- und Kostenaufwand erledigen kann.
 

Statistiken

Hier erhalten Sie einen Einblick in die Verteilung der Anträge bei der BSFZ. 

 

Wie stelle ich einen guten Antrag bei der BSFZ?

Das zeigen wir Ihnen anhand eines fiktionalen Beispiels – der Entwicklung eines KI-basierten Fütterungsautomats. Zu diesem Thema steht Ihnen außerdem eine dreiteilige Video-Reihe zur Verfügung (jeweils circa 4 Minuten).

 

Das BSFZ-Siegel

Mit dem BSFZ-Siegel können Unternehmen ihre Innovationskompetenz in der Außendarstellung belegen.

 

Themen

Was ist die Forschungszulage?

Neu hier? Die Forschungszulage auf einen Blick

Wirtschaftsgüter

Unsere Unterstützung für Ihre Antragstellung

zweistufiges Antragsverfahren

Über das Antragsverfahren

Hilfen zur Antragstellung

Erklärvideos zum Antragsverfahren

Bescheinigung beantragen

Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist vollständig digital.

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