Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt.
Ob ein FuE-Vorhaben gemäß den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).