Das neue Antragsformular
Das neue Antragsformular
Am 25.01.2024 hat die BSFZ im Antragsportal ein neues Formular zur Beschreibung von FuE-Vorhaben eingeführt. Damit optimieren wir den Antragsprozess, um die Antragstellung effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Die Änderungen verbessern die Darstellung von Vorhaben und vereinfachen die Formularnutzung.
Was ist neu?
Wir haben die Formulierungen der Fragen grundlegend überarbeitet. Damit wollen wir antragstellende Unternehmen gezielt darin unterstützen, relevante Informationen kurz, präzise und nachvollziehbar darstellen zu können. Es gelten unverändert die Prüfkriterien Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. Die maximale Gesamtzeichenzahl bleibt bei 4.000 zzgl. 500 Zeichen pro Auftragnehmer. Bei Kooperationsvorhaben wird eine zusätzliche Frage zu den übergeordneten Zielen des Gesamtvorhabens ergänzt. Dies erleichtert die Einordnung der Tätigkeiten des Antragstellers im Kontext des Kooperationsvorhabens.
Ab sofort ist verpflichtend ein Arbeitsplan einzureichen. Der Arbeitsplan ermöglicht es unseren Prüferinnen und Prüfern, die konkreten Arbeitsschritte und deren Bezüge zur Zielstellung eines Vorhabens besser nachzuvollziehen. Sofern ein solcher Plan bereits vorliegt, kann er dem Vorhaben hinzugefügt werden. Alternativ stellen wir ein einfaches Tool zum Erstellen eines Arbeitsplans zur Verfügung.
Neben diesen inhaltlichen Änderungen wurde die Darstellung des gesamten Formulars optimiert. Es wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die die Bedienbarkeit des Formulars weiter vereinfachen. Insbesondere die Eingabe der finanziellen und personellen Aufwände wurde optisch überarbeitet und an mehreren Stellen automatisiert.
Was passiert mit bereits eingereichten Anträgen?
Bereits eingereichte Anträge werden unverändert geprüft und beschieden. Eine erneute Einreichung aufgrund des neuen Antragsformulars ist nicht erforderlich.
Was passiert mit noch nicht eingereichten Anträgen?
Noch nicht eingereichte Anträge verbleiben im alten Antragsformular. Sie können bis einschließlich zum 29.02.2024 bei der BSFZ eingereicht werden. Danach ist die Einreichung von Anträgen im alten Formular nicht mehr möglich. Die Antragsentwürfe können aber weiterhin heruntergeladen werden, sodass keine Daten verlorengehen.